BFH zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung
Am 4. Juli 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein bedeutendes Urteil gefällt, das die Selbstbindung der Verwaltung und die steuerliche Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung betrifft. Das Urteil mit dem Aktenzeichen VIII R 29/20 könnte erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Firmenwagen und vergleichbaren Vorteilen haben.