Meldung von Datenschutzvorfällen
Zu den wesentlichen Neuerungen, die sich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 ergeben haben, gehört auch die Pflicht der verantwortlichen Person, Datenschutzverstöße innerhalb von 72 Stunden zu melden. Da diese Pflicht auch heute, fast vier Jahre nach Einführung der DSGVO, teilweise unklar erscheint, möchten wir Ihnen noch einmal aufzeigen, wann und wie eine Datenpanne zu melden ist.