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Klarheit und Rechtssicherheit für Grenzgänger und Arbeitgeber

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil zur Auslegung der Konsultationsvereinbarung nach Artikel 15a des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz Stellung genommen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 12 K 623/22 vom 23.11.2022 bietet wichtige Klarstellungen in Bezug auf die Anwendung von Grenzgängerregelungen und den Begriff der "Nichtrückkehrtage".

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Grenzgänger und Nichtrückkehrtage nach Art. 15a DBA Schweiz: Auslegung der seit 2019 geltenden Konsultationsvereinbarung

FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 10.07.2023 zum Urteil 12 K 623/22 vom 23.11.2022 (nrkr - BFH-Az.: I B 3/23). Ein Nichtrückkehrtag i. S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz liegt insbesondere dann vor, wenn die Rückkehr nach Deutschland aus beruflichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dabei kommt es auf die Art der Tätigkeit, den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die Entfernung und die Zeitdauer für eine Fahrt zwischen inländischer Wohnung und Beschäftigungsort an und

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