Urteil zu Unfallversicherung: Neue Grenzen für informelle Treffen
In einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13. September 2023 (Az. L 8 U 1620/22) wurde entschieden, dass ein Beschäftigter, der sich zu einer Radtour mit einem potenziellen Geschäftspartner verabredet, um die Konditionen einer möglichen Zusammenarbeit zu besprechen, im Falle eines Unfalls nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.