Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist privilegiert
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in zwei Urteilen vom 4. Oktober 2023 entschieden, dass die Ansiedlung von Sportwettenvermittlungsstellen in Gebäudekomplexen, in denen bereits legale Spielhallen oder Spielbanken existieren, unzulässig ist.