BFH zur Heilung eines „fehlerhaften“ Gewinnabführungsvertrages
Leitsatz: Der Eintritt der Heilungswirkung nach den Übergangsregelungen in § 17 Abs. 2 i. V. m. § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG n.F. zum gesetzlichen Erfordernis des dynamischen Verweises auf § 302 AktG (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG n. F.) hängt vom Verhalten des Steuerpflichtigen ab.