Finanzgericht Münster urteilt: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchrecht kein Veräußerungsvorgang
Das Finanzgericht Münster hat in einem wegweisenden Urteil vom 12. Dezember 2023 (Az. 6 K 2489/22 E) entschieden, dass die entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchrechts gemäß § 23 EStG nicht als Veräußerungsvorgang zu betrachten ist, sondern als veräußerungsähnlicher Vorgang.