BFH: Klarheit zur unentgeltlichen Betriebsübertragung
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass eine unentgeltliche Betriebsübertragung unter Familienangehörigen auch dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Erwerber sämtliche Schulden übernimmt und das Eigenkapital negativ ist. Zudem präzisiert das Urteil die Regelungen zum formellen Bilanzenzusammenhang und öffnet die Tür für nachträgliche Betriebsausgaben des Übergebers.