Die e-Rechnung kommt – schleichend, aber unaufhaltsam
Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Unternehmen im innerdeutschen Verkehr maschinenlesbare Rechnungen empfangen und versenden müssen und somit ausschließlich e-Rechnungen zu stellen sind. Als Starttermin plant die Bundesregierung den 1. Januar 2025. Lesen Sie jetzt, was das für Ihre Buchhaltung bedeutet: