Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs – Stand 01.01.2024
In einem aktuellen Schreiben vom 4. Januar 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Gesamtübersicht über die maßgebenden Kaufkraftzuschläge mit Stand 01.01.2024 veröffentlicht. Die Veröffentlichung, unter dem Schreiben IV C 5 - S-2341 / 23 / 10001 :004, wirft ein Licht auf die steuerlichen Auswirkungen des Kaufkraftausgleichs und gibt Unternehmen sowie Arbeitnehmern Einblick in die aktuelle Regelungslage.