Verurteilung eines Priesters wegen sexueller Nötigung rechtskräftig
In einem bedeutsamen Urteil hat das Landgericht Saarbrücken den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung wurde vom 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.