BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei einer Kapitalgesellschaft
Am 25. April 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Möglichkeiten zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei einer Kapitalgesellschaft betrifft. Das Urteil mit dem Aktenzeichen II R 38/20 könnte weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und Steuerplanung haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Fakten und Implikationen dieses Urteils erläutert: