BVerfG: Keine Verletzung der Grundrechte bei fehlenden "Rohmessdaten"
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss 2 BvR 1167/20 vom 20.06.2023 über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, die sich mit dem Vorwurf der fehlenden "Rohmessdaten" bei einer Geschwindigkeitsmessung befasst. Die Entscheidung des Gerichts hat wichtige Auswirkungen auf den Umgang mit solchen Verfahren und bekräftigt die bisherige Rechtsprechung.