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Urteil stärkt Verbraucher: Kein "neu für alt"-Abzug bei Brillenreparatur nach Unfall

Das Amtsgericht Schwandorf hat in einem Urteil vom 19. April 2023 (2 C 263/22) entschieden, dass der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nach einem Verkehrsunfall nicht dazu berechtigt ist, einen Abzug "neu für alt" bei der Erstattung der Kosten für den Austausch von Brillengläsern vorzunehmen. Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen des "neu für alt"-Prinzips und hat potenziell Auswirkungen auf die Regulierung von Schadensfällen im Zusammenhang mit Brillenrepar

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