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Das Schwenken eines Filetiermessers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung?

Im jüngsten Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, datiert auf den 13. Juli 2023 (Az. 5 Sa 5/23), wurde über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung entschieden, die auf einen Vorfall zurückzuführen ist, bei dem ein 29-jähriger Industriemechaniker ein scharfes Filetiermesser während der Arbeit geschwenkt haben soll.

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