Als Verhandlungserfolg wertet der FVH-Geschäftsführer, dass die Frist für die Zertifizierung auf 2024 verschoben wurde und damit den Unternehmen ein Jahr Zeit zur Zertifizierung gegeben wird. Kritisch bleibe aber neben der Zertifizierungspflicht, dass in der zum BEHG zugehörigen Berichterstattungsverordnung der Biomasseanteil für Altholz mit nur 90% angegeben werde. „Ein undifferenzierter pauschaler Anteil von nur 90 % Biomasse im Altholz ist viel zu niedrig und sachlich falsch. Wir fordern hier dringend eine Differenzierung nach Altholzkategorien und eine Anpassung des Wertes, um zu vermeiden, dass ein CO₂-Preis fällig wird, wo keine fossilen CO ₂-Emissionen entstehen. Das BEHG darf nicht zur Einnahmenmaximierung des Staates durch die Hintertüre führen.“, so Bücheler.
Bundesregierung sorgt ohne Not für höhere Energiepreise
Fachverband Holzenergie zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Als Verhandlungserfolg wertet der FVH-Geschäftsführer, dass die Frist für die Zertifizierung auf 2024 verschoben wurde und damit den Unternehmen ein Jahr Zeit zur Zertifizierung gegeben wird. Kritisch bleibe aber neben der Zertifizierungspflicht, dass in der zum BEHG zugehörigen Berichterstattungsverordnung der Biomasseanteil für Altholz mit nur 90% angegeben werde. „Ein undifferenzierter pauschaler Anteil von nur 90 % Biomasse im Altholz ist viel zu niedrig und sachlich falsch. Wir fordern hier dringend eine Differenzierung nach Altholzkategorien und eine Anpassung des Wertes, um zu vermeiden, dass ein CO₂-Preis fällig wird, wo keine fossilen CO ₂-Emissionen entstehen. Das BEHG darf nicht zur Einnahmenmaximierung des Staates durch die Hintertüre führen.“, so Bücheler.