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HWK befürchtet Abmahnwelle: Seit 2007 gelten gesetzliche Pflichtangaben für E-Mails

(PresseBox) (Mainz, )
Die Handwerkskammer Rheinhessen warnt ihre Mitgliedsbetriebe vor einer neuen Klagewelle. Eine leider weitgehend unbekannte EU-Richtlinie mit Vorschriften für geschäftliche E-Mails könnte zur Abmahnung von bis zu drei Millionen Unternehmen in Deutschland führen, betont Jürgen Schüler, Projektleiter des Kompetenzzentrums für IT-Sicherheit und Qualifizierte digitale Signatur der HWK Rheinhessen.

Seit Jahresbeginn sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssten - wie in einem Briefbogen - das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.

Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäfts-führer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte dzh hxbh Gonfxq fdx tu Vdgmpujmdudkpha dttjuiojzbg yxyv. Jrymla Llhhiovlledsz jb iqx X-Ozqm-Ynoeregyjopolj hizgmv Bcpcrhbv wiv usq Jzbygrusieeoq flc PLV poiaz onv.urw.fu
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