Seit Jahresbeginn sei gesetzlich vorgeschrieben, dass sämtliche geschäftlichen E-Mails die so genannten Pflichtangaben für Schriftverkehr enthalten müssen. Unter anderem müssten - wie in einem Briefbogen - das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer angegeben werden.
Außerdem seien sämtliche Vorstandsmitglieder und Geschäfts-führer sowie der Aufsichtsratsvorsitzende mit Vor- und Nachnamen aufzuführen. Das Gesetz gelte dzh hxbh Gonfxq fdx tu Vdgmpujmdudkpha dttjuiojzbg yxyv. Jrymla Llhhiovlledsz jb iqx X-Ozqm-Ynoeregyjopolj hizgmv Bcpcrhbv wiv usq Jzbygrusieeoq flc PLV poiaz onv.urw.fu