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Förderung für Balkonkraftwerke in Norddeutschland

Welche Städte fördern Balkonkraftwerke in Norddeutschland? Unsere Zusammenstellung zeigt, welche Förderung man nicht verpassen sollte.

(PresseBox) (Steffenberg, )
Balkonsolaranlagen, so genannte Steckersolargeräte, werden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich stark gefördert. In unserer neuen Artikelreihe haben wir bisher Förderprogramme in Deutschlands Mitte und in Süddeutschland vorgestellt. Heute beleuchten wir die Förderung für Balkonkraftwerke in Norddeutschland.

Ob es dort eine Förderung gibt, und wie hoch diese ausfällt, zeigen wir für Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sowie die Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Förderung der Steckersolargeräte für Sie zusammengestellt:

Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Lübeck: Aktuell werden Balkonsolaranlagen nicht gefördert.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Kiel: Die Fördermittel für das Jahr 2023 sind ausgeschöpft. Auf der Webseite der Stadt ist zu lesen: „Sie können trotzdem jetzt schon einen Antrag stellen, der dann in der Förderperiode 2024 berücksichtigt wird“. Wann das genau sein wird, ist nicht bekannt. Balkonsolaranlagen mit einer Leistung von maximal 600 Watt werden dann voraussichtlich mit 100 Euro gefördert. Der Antrag muss vor dem Kauf der Anlage erfolgen. Wann die Förderung ausläuft, ist nicht bekannt.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Flensburg: Auch in Flensburg gab es ein Förderprogramm, das zurzeit jedoch nicht aktiv ist. Die Stadt schreibt auf ihrer Webseite: „Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 und der darauffolgenden Entscheidung auf Landesebene vom 16.11.2023 ist das Förderprogramm bis auf weiteres gestoppt.“
Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell keine Förderung mehr für Hauseigentümer, diese ist ausgeschöpft. Mieterinnen und Mieter dagegen können noch eine finanzielle Unterstützung beantragen, sie beträgt max. 500 Euro pro stecker­fertiger PV-Anlage und Wohnungs­einheit für die Anschaffung und Installation der Balkon-Anlage. Wie lange gefördert wird, ist nicht bekannt. Achtung: Die Anträge können erst nach dem Kauf und der Installation der PV-Anlage gestellt werden. Details finden Sie hier.
  • Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Rostock:
    In Rostock gibt es keine kommunale Förderung. Anträge müssen über das Land gestellt werden; s.o., sie ist also nur noch für Mieterinnen und Mieter möglich. Die Dauer der Förderung ist nicht bekannt.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Schwerin:
    Auch in Schwerin gibt es keine kommunale Förderung. Anträge müssen über das Land gemacht werden; s.o., sie ist also nur noch für Mieterinnen und Mieter möglich.
Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Hamburg und Bremen

Es liegen aktuell keine Förderprogramme vor.

Förderprogramme für Balkonkraftwerke in Niedersachsen
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Braunschweig: Nachdem die Förderung für 2023 erschöpft war, wurde ein neues Programm gestartet. Ab April 2024 können wieder Anträge bei der Stadt gestellt werden. Steckerfertige PV-Anlagen werden mit bis zu 200 Euro gefördert. Über die Dauer der Förderung gibt es keine Angaben. Die „Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung und Mieterstrom“ finden Sie hier.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Göttingen: Mieterinnen und Mieter bekommen von der Stadt einen pauschalen Zuschuss von 180 Euro pro Mini-PV-Anlage und 300 Watt-Modul; sie müssen die Förderung aber vor dem Kauf beantragen. Für Leistungsempfänger erhöht sich die Förderung um 200 Euro. Die Dauer der Förderung ist unbekannt. Mehr Infos gibt es hier.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Hannover:
    Die Klimaschutzleitstelle der Stadt gibt an, dass es für Hannover keine Förderung gibt.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Wunstorf:
    Die Stadt fördert mit einem Zuschuss von 250 Euro. Die Zuwendung wird laut Stadtverwaltung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Anschaffungskosten gewährt. Dazu zählt der Kaufpreis für die Anlage plus Wechselrichter und Kabel. Das Förderende ist nicht bekannt. Das Formular zur Antragsstellung gibt es hier.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Garbsen:
    Die Stadt Garbsen unterstützt die Anschaffung einer Balkonsolaranlage mit 200 Euro Festzuschuss pro Antrag. Für das Haushaltsjahr 2024 sind insgesamt 40.000 Euro vorgesehen. Achtung: Vorzeitig gekaufte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Ab dem 1. April 2024 können Anträge für die Förderung von Balkonsolaranlagen gestellt werden. Für 2024 gilt sie so lange, bis die 40.000 Euro verbraucht sind.
  • Förderung für Balkonkraftwerke in Lüneburg: Die Stadt Lüneburg übernimmt 30 % der Investitionskosten für Steckersolargeräte. Seit dem 1. Januar 2024 sind nur noch Mieterinnen und Mieter antragsberechtigt. Wann die Förderung endet, ist nicht bekannt.
Stand: März 2024. Es kann jederzeit zu Änderungen bei den Förderprogrammen kommen.

venturama GmbH

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