Zentrale Ergebnisse des Gutachtens
Das von ECIJA erstellte Gutachten hebt mehrere wesentliche Stärken des Signaturpads duraSign Pad NG 10 hervor. Es bestätigt, dass das System eine sichere und DSGVO-konforme Lösung ist, die starke rechtliche Nachweise für die Erfassung biometrischer Signaturen liefert.
1. Fälschungssichere Verknüpfung von Signatur und Dokument
Das System stellt sicher, dass die erfassten biometrischen Daten untrennbar mit dem jeweiligen Dokumentinhalt verbunden sind – eine zentrale Voraussetzung für die rechtliche Gültigkeit.
2. Verschlüsselung direkt im Gerät
Alle biometrischen Daten werden unmittelbar auf dem Pad verschlüsselt und in das Dokument eingebettet. StepOver speichert keine Kopien – ein klarer Vorteil im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit.
3. Streng kontrollierter Zugriff auf biometrische Daten
Für die Analyse in juristischen Verfahren ist ein privater Schlüssel erforderlich, der ausschließlich von einem Notar verwahrt wird. Der Zugriff erfolgt also ausschließlich autorisiert und nachvollziehbar – unter Einsatz gängiger forensischer Tools oder der StepOver-eigenen Software SOSignAnalyzer.
4. Geschützte Übertragung und Integritätssicherung
Durch die Integration biometrischer Daten und eines elektronischen Siegels direkt im Gerät entfällt die Übertragung sensibler Informationen. Dies schützt vor Manipulation und gewährleistet die Integrität des Signaturprozesses.
5. Hohe Beweiskraft – auch ohne qualifizierte elektronische Signatur
Die erzeugten Signaturen erfüllen gängige rechtliche Anforderungen an Authentizität und Integrität – sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene. Auch ohne eine qualifizierte elektronische Signatur bieten sie ein hohes Maß an Rechtsverbindlichkeit.
6. Erfüllung der Kriterien für fortgeschrittene elektronische Signaturen
Auf Grundlage der technischen Architektur und der verfahrensrechtlichen Umsetzung bestätigt ECIJA, dass das Signaturpad duraSign Pad NG 10 alle Voraussetzungen für eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) gemäß eIDAS erfüllt – und damit für vielfältige geschäftliche und rechtliche Anwendungen geeignet ist.
Relevante Rechtsgrundlagen
Das Gutachten bezieht sich auf folgende zentrale EU-Rechtsakte:
- eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, geändert durch Verordnung (EU) 2024/1183
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1502, welche technische Spezifikationen für eIDAS-konforme Signaturen definiert
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Fazit: Technologisch fortschrittlich, rechtlich belastbar
Das Rechtsgutachten von ECIJA belegt: Das Signaturpad duraSign Pad NG 10 ist nicht nur technologisch ausgereift, sondern erfüllt auch höchste rechtliche und datenschutzrechtliche Anforderungen. Damit ist es die ideale Lösung für Unternehmen und Institutionen, die in regulierten Branchen oder risikosensiblen Bereichen tätig sind – von Finanzdienstleistern über Behörden bis hin zu Gesundheits- oder Rechtswesen.
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