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Mietrecht – Tierhaltung in der Mietwohnung

Nicht nur die Katze, Hund oder das allseits beliebte Meerschweinchen – auch Schlangen, Spinnen oder andere exotische Amphibien bzw. Reptilien erfreuen sich einer großen Anhängerschaft. Für Mieter stellt sich hier die Frage, welche Tiere überhaupt in den eigenen vier Wänden gehalten werden dürfen und sich sowohl für Nachbarn als auch für die Mietsache nicht störend oder gar gefährdend auswirken.

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