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OEKO-TEX® Standard 100

Neuregelungen 2014 sind am 1. April endgültig in Kraft getreten

(PresseBox) (Zürich, )
Nach Ablauf der üblichen, dreimonatigen Übergangsfrist sind die zu Jahresbeginn veröffentlichten Prüfkriterien und Grenzwerte des OEKO-TEX® Standards 100 am 1.

April nun endgültig in Kraft getreten. Bei den Labortests müssen ab sofort folgende Neuregelungen eingehalten werden:

- Die Vorgaben für Perfluoroctansäure (PFOA) wurden deutlich verschärft. Es gelten folgende Grenzwerte:
Produktklasse I: 50 μg/kg = 0,05 mg/kg (bisher 0,10 mg/kg)
Produktklasse II: 100 μg/kg = 0,10 mg/kg (bisher 0,25 mg/kg)
Produktklasse III: 100 μg/kg = 0,10 mg/kg (bisher 0,25 mg/kg)
Produktklasse IV: 500 μg/kg = 0,50 mg/kg (bisher 1,00 mg/kg)

- Vier längerkettige, perfluorierte Verbindungen wurden mit denselben Grenzwerten wie PFOA zusätzlich in den Kriterienkatalog aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um die Substanzen Perfluorundecansäure (CAS 2058-94-8), Perfluordodecansäure / Perfluorlaurinsäure (CAS 307-55-1), Perfluortridecansäure (CAS 72629-94-8) sowie Perfluortetradecansäure / Perfluormyristinsäure (CAS 376-06-7). Hintergrund ist die Aufnahme dieser Chemikalien in die ECHA-Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) im Rahmen der REACh-Gesetzgebung.

- Alle von OEKO-TEX® reglementierten perfluorierten Verbindungen (PFCs) werden im Kriterienkatalog ab sofort unter einer eigenen Substanz-Kategorie namens "PFCs, Perfluorierte Verbindungen" aufgelistet.

- Bei den Alkylphenolethoxylaten (APEOs) wurde die Prüfung auf weitere Ethoxylat- Ketten (1-20) ausgedehnt.

- Die Grenzwerte für Nonylphenol (NP) und Octylphenol (OP) sowie für die Nonylphenolethoxylate (NP(EO)) und Octylphenolethoxylate (OP(EO)) wurden für alle OEKO-TEX® Produktklassen deutlich gesenkt:
Summe NP und OP: 10,0 mg/kg (bisher 50 mg/kg)
Summe NP + NP(EO)1-20 + OP + OP(EO)1-20: 250,0 mg/kg (bisher 500 mg/kg)

- Als Ergänzung zu Pentachlorphenol (PCP) und Tetrachlorphenolen (TeCP) umfasst die OEKO-TEX® Zertifizierung jetzt auch die Überprüfung auf alle Trichlorphenole (TrCP).

- Dinosebacetat wurde zusätzlich in die Liste der verbotenen Pestizide aufgenommen, da der Einsatz dieser Substanz in einigen europäischen Ländern verboten ist.

- Bei den reglementierten, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) wurden sieben Substanzen zusätzlich mit einem konkreten Einzelgrenzwert belegt.

Der in den jeweiligen Produktklassen für alle 24 PAKs geltende Summen-Grenzwert bleibt erhalten. Die im Dezember 2013 publizierte und ab dem 27. Dezember 2015 geltende europäische Gesetzgebung (Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh)) zu ausgewählten PAK-Verbindungen ist in der aktuellen Ausgabe des OEKO-TEX® Standards 100 also bereits berücksichtigt und umgesetzt.

- Bei den Weichmachern wurde bei Dipentylphthalat (verzweigt und linear) der Vollständigkeit halber zusätzlich um die CAS-Nummer 84777-06-0 ergänzt.

- Die beim OEKO-TEX® Standard 100 für einige wenige, ausgewählte Produkte bestehende Ausnahmeregelung für Lösemittelrückstände wurde bei 1-Methyl-2- pyrrolidon (NMP) ausgeweitet. Die Ausnahmeregelung gilt nun auch für spinndüsengefärbte Fasern, die speziell bei der Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz kommen.

Die aktuelle Fassung der OEKO-TEX® Standard 100 Prüfkriterien und Grenzwerte kann unter www.oeko-tex.com/grenzwerte jederzeit eingesehen werden. Nähere Informationen zu den seit 1. April zwingend angewendeten Neuregelungen erhalten Sie beim OEKO-TEX® Sekretariat (info@oeko-tex.com) sowie den OEKO-TEX® Instituten und Kontaktbüros (www.oeko-tex.com/institute).

Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist werden die neuen OEKOTEX ® Prüfkriterien und Grenzwerte seit 1. April 2014 bei allen Zertifizierungsvorgängen endgültig angewendet.

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