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OEKO-TEX® Prüfkriterien: Neuregelungen 2014

(PresseBox) (Zürich, )
Zu Jahresbeginn hat die OEKO-TEX® Gemeinschaft turnusgemäß die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte für die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX® Standard 100 aktualisiert. Folgende Neuregelungen treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2014 für alle Zertifizierungsvorgänge in Kraft:

- Die Vorgaben für Perfluoroctansäure (PFOA) werden deutlich verschärft. Künftig müssen folgende Grenzwerte eingehalten oder unterschritten werden:
  • Produktklasse I: 50 μg/kg = 0,05 mg/kg (bisher 0,10 mg/kg)
  • Produktklasse II: 100 μg/kg = 0,10 mg/kg (bisher 0,25 mg/kg)
  • Produktklasse III: 100 μg/kg = 0,10 mg/kg (bisher 0,25 mg/kg)
  • Produktklasse IV: 500 μg/kg = 0,50 mg/kg (bisher 1,00 mg/kg)
- Vier längerkettige, perfluorierte Verbindungen werden mit denselben Grenzwerten wie PFOA zusätzlich in den Kriterienkatalog aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um die Substanzen Perfluorundecansäure (CAS 2058-94-8), Perfluordodecansäure / Perfluorlaurinsäure (CAS 307-55-1), Perfluortridecansäure (CAS 72629-94-8) sowie Perfluortetradecansäure / Perfluormyristinsäure (CAS 376-06-7). Hintergrund ist die Aufnahme der Chemikalien in die ECHA-Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) im Rahmen der REACh-Gesetzgebung.
- Mit diesen beiden Maßnahmen unterstützt OEKO-TEX® gezielt die "Zero Discharge of Hazardous Chemicals (ZDHC)" Initiative internationaler Brands und Handelsunternehmen, die sich verpflichtet haben, bis zum Jahr 2020 gefährliche Chemikalien aus dem Produktionsprozess auszuschließen.

- Alle von OEKO-TEX® reglementierten perfluorierten Verbindungen (PFCs) werden im Kriterienkatalog künftig nicht mehr unter der Rubrik "Andere Rückstands-Chemikalien", sondern unter einer eigenen Substanz-Kategorie aufgelistet.

- Bei den Alkylphenolethoxylaten (APEOs) wird die Prüfung auf weitere Ethoxylat-Ketten (1-20) ausgedehnt.
  • Die Grenzwerte für Nonylphenol (NP) und Octylphenol (OP) sowie für die Nonylphenolethoxylate (NP(EO)) und Octylphenolethoxylate (OP(EO)) werden in allen OEKO-TEX® Produktklassen deutlich gesenkt:
  • Summe NP und OP: 10,0 mg/kg (bisher 50 mg/kg) Summe NP + NP(EO)1-20 + OP + OP(EO)1-20: 250,0 mg/kg (bisher 500 mg/kg)
  • Mit der Verschärfung der Grenzwerte trägt OEKO-TEX® zu dem von der Branche angestrebten, vollständigen Ausschluss von NP und OP sowie der APEOs aus der Textilproduktion bei, der auch eines der Ziele der ZDHC-Initiative und anderer Kampagnen ist. Durch die weltweit durchgeführten Firmen-Audits als Bestandteil jeder OEKO-TEX® Zertifizierung werden alle am OEKO-TEX® System beteiligte Unternehmen zusätzlich für diese umweltschädlichen Problemstoffe in Hilfsmitteln sensibilisiert.
- Als Ergänzung zu Pentachlorphenol (PCP) und Tetrachlorphenolen (TeCP) umfasst die OEKO-TEX® Zertifizierung künftig auch die Überprüfung auf alle Trichlorphenole (TrCP).

- Dinosebacetat wird zusätzlich in die Liste der verbotenen Pestizide aufgenommen, da der Einsatz dieser Substanz in einigen europäischen Ländern verboten ist.

- Bei den reglementierten, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) werden sieben Substanzen zusätzlich mit einem konkreten Einzelgrenzwert belegt. Der in den jeweiligen Produktklassen für alle 24 PAKs geltende Summen-Grenzwert bleibt erhalten. Hierdurch dokumentiert der OEKO-TEX® Standard 100 einmal mehr seine Vorreiterrolle bei der Überprüfung von Textilien und Zubehörmaterialien aller Art. Die im Dezember publizierte und ab dem 27. Dezember 2015 geltende europäische Gesetzgebung (Verordnung (EU) Nr. 1272/2013 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh)) zu ausgewählten PAK-Verbindungen ist im OEKO-TEX® Standard 100, Ausgabe 2014 bereits berücksichtigt und umgesetzt.

- Bei den Weichmachern wird bei Dipentylphthalat (verzweigt und linear) der Vollständigkeit halber zusätzlich die CAS-Nummer 84777-06-0 ergänzt.

- Die beim OEKO-TEX® Standard 100 für einige wenige, ausgewählte Produkte bestehende Ausnahmeregelung für Lösemittelrückstände wird bei 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) ausgeweitet. Die Ausnahmeregelung gilt nun auch für spinndüsengefärbte Fasern, die speziell bei der Herstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz kommen.

Nähere Informationen zu den neuen OEKO-TEX® Prüfkriterien erhalten Sie beim OEKO-TEX® Sekretariat (info@oeko-tex.com) sowie den OEKO-TEX® Instituten und Kontaktbüros (www.oeko-tex.com/institute).

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