Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hat die gestrigen Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz mit gemischten Gefühlen aufgenommen. „Oberste Priorität hat für die regionale Wirtschaft die Vermeidung eines erneuten Lockdowns“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen: „Deshalb begrüßen wir alle Maßnahmen, die dazu beitragen, sehen aber zugleich neue Belastungen auf Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft zukommen. Gerade diese Branchen haben besonders unter den Einschränkungen gelitten, obwohl bis heute nicht erwiesen ist, dass diese Bereiche zu den Infektionstreibern gehören.“ Die Politik habe leider im Sommer und Herbst die Gelegenheit verpasst, durch eine aktivere und überzeugende Impfkampagne die Impfquote signifikant zu steigern und werde davon jetzt eingeholt. Hagen: „Die Zeche zahlen jetzt leider wieder Unternehmen. Die 2G-Regel für Kinos und Theater, Gastronomie und Einzelhandel bedeutet für die Unternehmen zusätzlichen Aufwand und Kosten bei geringeren Einnahmen.“ Der Dezember ist bei Händlern die umsatzstärkste Zeit, der Onlinehandel wird hierdurch weitere Anteile hinzugewinnen, was sich nachteilig auf die Frequenzen und die Attraktivität der Innenstädte auswirken wird. Die IHK begrüßt deshalb die geplante Ausweitung der Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen. Hagen: „Das gilt insbesondere für Feuerwerkshersteller und Schausteller, denen jetzt vielfach die Geschäftsgrundlage entzogen wird. Es darf nicht sein, dass gesunde Unternehmen durch ein Verkaufsverbot in die Insolvenz getrieben werden.“ Das Verkaufsverbot stellt einen übermäßigen Eingriff in die Gewerbefreiheit eines Unternehmens dar, dessen Produkte nur an drei Tagen im Einzelhandel verkauft werden darf. Ein Nachholeffekt seitens der Verbraucher ist nicht möglich, daher sollte es eine angemessene und ausreichende Entschädigung, ggf. abseits der Überbrückungshilfe, geben.
Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der PresseBox erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Nutzen Sie einfach unseren Einstellservice.
Sie sind bereits Kunde bei der PresseBox und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Lockdown verhindern, Unternehmen stützen
Eine Story von IHK Bonn/Rhein-Sieg
Story herunterladen
Lockdown verhindern, Unternehmen stützen
Eine Story von IHK Bonn/Rhein-Sieg
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: