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Änderungen im Energie- und Stromsteuergesetz: Das ändert sich ab 2018

Regelungen zu Steuerbegünstigungen werden angepasst / vereinheitlichte Definition staatlicher Beihilfen in Energie- und StromStG / Neues bei Eigennutzung, KWK und Landwirtschaft / Seminar der GUTcert Akademie klärt offene Fragen zum Rechtskataster

(PresseBox) (Berlin, )
Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und das Stromsteuergesetz (StromStG) unterliegen zurzeit vielfältigen Änderungen, die ab Januar 2018 in Kraft treten. Wir geben Ihnen einen Überblick der anstehenden Neuerungen.

So sollen die Steuerbegünstigungen für komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG) bzw. Flüssiggas (LPG) zwar über 2018 hinaus fortbestehen, jedoch in modifizierter Form:

Erdgas (CNG/LNG): geplant ist eine 8-jährige Verlängerung bis Ende 2026, erst ab 2024 ist ein Abschmelzen der Steuerbegünstigung vorgesehen.

Flüssiggas (LPG): 4-jährige Verlängerung bis Ende 2022, allerdings werden die Steuerbegünstigen jährlich um 20% abgeschmolzen. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz zu zahlen.

Die meisten Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuergesetz sind staatliche Beihilfen im Sinne des Art. 107 ff. AEU-Vertrag. Deshalb müssen diese besonderen Anforderungen genüge tun, insbesondere der neugefassten Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Dafür sind strikte Bedingungen einzuhalten, die als nationales Recht im Rahmen der Änderungen mit aufgenommen werden. Auch das Verbot der Kumulierung von Beihilfen wurde übernommen.

Diese Änderungen sind ebenfalls geplant:
  • keine Auszahlung staatlicher Beihilfen, solange noch offene Rückforderungen bestehen
  • weiterhin mögliche Steuerentlastung trotz Zahlungsausfall
  • einheitliche Definition des Begriffs “Staatliche Beihilfen“ im Energie- und im Stromsteuergesetz
  • Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch bei der Stromerzeugung
  • teilweise bzw. vollständige Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK-Anlagen)
  • erweiterte Steuerentlastung für den öffentlichen Personennahverkehr und für die Land- und Forstwirtschaft
In Teilen ist eine Verfahrensvereinfachung bzw. der Abbau von Bürokratie angedacht. (Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 31.5.2017, BT-Drs. 18/12580)

Eine Systematische Darstellung aller wesentlichen Änderungen in der Praxis erhalten Sie in unserem Intensivlehrgang „Rechtskataster EnMS in der Unternehmenspraxis“ der in Kooperation mit Becker Büttner Held – BBH durchgeführt wird.

Fragen zum Thema Energie- und Stromsteuergesetz, BesAR, SpaEfV und ISO 50001 richten Sie bitte an Frau Christiane Helbig, Tel.: +49 30 2332021-54.

Gerne informieren wir Sie mit dem GUTcert Newsletter zu aktuellen Entwicklungen rund um Energie-, Umwelt- und Qualitätsmanagement sowie viele andere Themen der Zertifizierungswelt - von IT-Sicherheit über Nachhaltigkeit bis RSPO.

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Die Zertifizierung von Integrierten Managementsystemen mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement, Umweltmanagement, Arbeitssicherheit sowie Energiemanagement ist das Hauptgeschäft der GUTcert. Weitere Kernkompetenzen der GUTcert sind die Verifizierung von Treibhausgasemissionen nach anerkannten Standards sowie die Zertifizierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse.

Als Mitglied der AFNOR Gruppe bietet die GUTcert ihre Zertifizierungsdienstleistungen im internationalen Netzwerk an, welches weltweit 28 Niederlassungen umfasst und mit 1.500 Auditoren und 20.000 Experten Kunden in über 90 Ländern betreut.

Die GUTcert Akademie bündelt das Fachwissen von Auditoren und anderen Experten, um Teilnehmern direkt anwendbare Kompetenzen mit nachhaltigem Mehrwert zu vermitteln.

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