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Steuern sparen durch Ehegatten-Modell

(PresseBox) (Berlin, )
Ist ein Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, weil er zum Beispiel nur steuerfreie Umsätze tätigt, sucht man gerne nach Lösungen, um dennoch das Finanzamt an der Finanzierung von Investitionen zu beteiligen. Durch eine vorgeschaltete Person, die das Wirtschaftsgut kauft und umsatzsteuerpflichtig an den Unternehmer vermietet, lässt sich so eine Anschubfinanzierung über den Vorsteuerabzug erreichen. Natürlich sieht das Finanzamt bei solchen Modellen schnell rot. In der Landwirtschaft setzte der Bundesfinanzhof der lange für den Stallbau praktizierten Gestaltung ein Ende.

In einem neuen Streitfall kaufte die Ehefrau eines Arztes einen Pkw und vermietete ihn an ihren Ehemann. Sie war finanziell von ihrem Ehegatten unabhängig und verfügte über ausreichend Geld, um das Auto zu kaufen, das der Arzt im Rahmen einer Praxisgemeinschaft nutzte. Das Finanzamt lehnte den begehrten Vorsteuerabzug jedoch ab. Denn der Wagen wurde von der Ehefrau, wenn auch geringfügig, privat genutzt. Die Bundesfinanzrichter aber gewährten den Vorsteuerabzug. Die Ehefrau ist Unternehmerin, da sie durch den Erwerb eines Pkw zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit begründet habe. Die Eigennutzung des Fahrzeugs ist unerheblich. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Erfüllung der vertraglich geregelten Vollvermietung an den Ehegatten (BFH-Urteil vom 29. September 2022, V R 29/20).
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