„Die Ablehnung der 17 BImSchV im Bundesratsplenum zeigt, dass das BMUV bei der Umsetzung der europäischen Bestimmungen in deutsches Recht über das Ziel hinausgeschossen ist. Insbesondere die Stickoxid-Grenzwerte wären für kleine und mittlere Altholz(mit)verbrennungsanlagen nicht mit verhältnismäßigen Mitteln zu erreichen. Diese Anlagen hätten teure und platzintensive SCR-Verfahren (selektive katalytische Reduktion) zur Rauchgasentstickung benötigt und standen damit vor dem Ende ihres wirtschaftlichen Betriebs. Insofern begrüßen wir ausdrücklich, dass der Bundesrat von einer unverhältnismäßigen Verschärfung der Regelungen absieht.“
Das Votum sei damit nicht nur ein weiteres positives Signal für die Wärmewende mit Holz, sondern auch für den Klimaschutz, so Bücheler weiter: „Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die Einwände der Bundesländer gegen die überzogenen Verschärfungen der 17. BImSchV ernst zu nehmen. Gerade auch die effiziente thermische Verwertung von Altholz stellt einen wichtigen Beitrag zur Energiewende dar. Denn Holz durchläuft über seine Lebensdauer verschiedene Nutzungsformen und kann am Ende der Nutzungsdauer durch die energetische Verwertung noch fossile Energieträger ersetzen.
Die Stellungnahme des FVH zur Novellierung der 17. BImSchV können Sie hier herunterladen.