"Ohne land- und forstwirtschaftliche Anbaubiomasse, insbesondere ohne den Einsatz von Energiepflanzen, kann die Branche insbesondere die notwendige Rolle des erneuerbaren Systemdienstleisters im Strommarkt nicht ausfüllen, keine Innovationen vorantreiben und sich nicht weiterentwickeln. Die angesprochene "Vermaisung" sollte gezielt angepackt werden, z.B. über entsprechende Nachhaltigkeitsanforderungen in relevanten Verordnungen bzw. durch eine Änderung der Rohstoffvergütung. Ein Ausschluss aller Energiepflanzen wäre völlig überzogen und würde die Branche und die damit verbundenen Arbeitsplätze massiv gefährden. Außerdem würden die Erfolge in der Energiepflanzenzüchtung ad absurdum geführt ", so Helmut Lamp, Vorsitzender des BBE.
Der BBE fordert daher die Koalitionäre der CDU/CSU und der SPD dringend auf, die derzeitige Formulierung im Koalitionsvertrag so zu ändern, dass ein Zubau von Biomasseanlagen über alternative Energiepflanzen, diverse Holzsortimente sowie Abfall- und Reststoffe weiterhin ermöglicht werde. Beim Energiepflanzenanbau sollte zudem auf Nachhaltigkeits- und Effizienzanforderungen gesetzt werden, die eine weitere nachhaltige Branchenentwicklung zulassen. In einem novellierten EEG könne die Biomasse insbesondere einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich der Lastschwankungen leisten, die Wind- und Solarstrom auslösen. Hierüber könnten bei Biomasse Schritte in eine Marktorientierung und damit auch der Entlastung bei der EEG-Umlage gegangen werden. Der Koalitionsvertrag und das EEG 2.0. müssten daher realistische und nachhaltige Ausbauziele für Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke und Holzvergasungsanlagen unter Berücksichtigung des regionalen Flächen- und Rohstoffpotentials weiterhin ermöglichen und somit der Branche eine Perspektive geben.