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Sicherung der Interoperabilität als Ziel der Regulierung der Rundfunkübertragung

(PresseBox) (Berlin, )
Das Ziel umfassender Interoperabilität im Bereich der Rundfunkübertragung ist insbesondere im Zusammenhang mit der Verschlüsselung von Programmen in Deutschland noch nicht ausreichend verwirklicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das Münchner Institut für Rundfunktechnik (IRT) und das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel, im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) durchgeführt haben. Im Rahmen des Gutachtens werden bestehende technische, marktbezogene und regulatorische Defizite beim Zusammenwirken ver­schiedener Dienste, Netze und Endgeräte auf dem Gebiet der Übertragung von Rundfunksignalen untersucht. Gleichzeitig werden Optionen für eine Fortentwicklung der Interoperabilitätspflichten vorgestellt, die eine zukunftsoffene, am Ziel der Technologieneutralität orientierte Regulierung ermöglichen sollen.

Den Rechtsrahmen zur Interoperabilität von Fernsehgeräten gibt das Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Um der fortlaufenden Entwicklung neuer Technologien im Bereich des Rundfunks (z.B. die Verbreitung von Rundfunkinhalten über das Internet (IPTV)) Rechnung zu tragen, muss dieser gesetzliche Rahmen angepasst werden. Hier sollen die Erkenntnisse der Studie einfließen, um die Einführung innovativer Technologien zu fördern, sowie den Wettbewerb und die Verbraucherrechte zu stärken. Die Studie mit dem Titel "Sicherung der Interoperabilität als Ziel der Regulierung der Rundfunkübertragung" wurde nun vom BMWi ver­öffentlicht und kann auf der Internetseite des Ministeriums kostenlos heruntergeladen werden.
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