Nachträgliche Beitragsdeckung
Im Gegensatz zu privatwirtschaftlichen Versicherungen arbeiten sämtliche Träger der gesetzlichen Unfallversicherung rein kostendeckend und sind arbeitgeberfinanziert. Der von den Arbeitgebern zu entrichtende Betrag wird nach Ablauf eines Kalenderjahres errechnet und setzt sich aus den Arbeitsentgelten, der Gefahrklasse sowie dem so genannten Beitragsfuß zusammen.
Das Arbeitsentgelt ist die von der Unternehmensleitung im Lohnnachweis gemeldete Summe der an die Beschäftigten gezahlten Bruttoentgelte. Aus der Veranlagung des Unternehmens zum Gefahrtarif ergibt sich die Gefahrklasse der verschiedenen Unternehmenszweige, wie zum Beispiel Gießereien, Schreinereien oder Stahlbauunternehmen. Der Beitragsfuß, auch Umlageziffer genannt, errechnet sich aus den im Lohnnachweis gemeldeten Entgeltsummen und den Ausgaben der Berufsgenossenschaft. Dieser wird jährlich vom Vorstand der BGHM beschlossen.
Versand der Beitragsbescheide startet
Die BGHM startet ab sofort mit dem Versand der Beitragsbescheide an ihre Mitgliedsunternehmen. Eine Grundlage für die Beitragsberechnung bildet der am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Gefahrtarif. Mit dem Lohnnachweis wurden der BGHM die gezahlten Entgelte bereits gemeldet. Der Vorstand der BGHM beschloss in seiner Sitzung am 19. April 2016 die Beitragsfüße. Damit kann die Benachrichtigung der Mitgliedsunternehmen über ihre zu entrichtenden Beiträge starten.
Ausführliche Informationen zur Beitragserhebung und Beitragsberechnung können Sie auf der BGHM-Homepage unter http://www.bghm.de/... abgerufen werden.