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Kommentar: Neuer Zusatzbeitrag entzieht Versicherten Marktmacht gegenüber den Krankenkassen

Verbraucherportal über die Ergebnisse der Verhandlungen zur Gesundheitspolitik / Geplanter Umbau der Zusatzbeiträge bringt auch Nachteile für Versicherte

(PresseBox) (Rostock, )
Die geplante Umstellung des pauschalen Zusatzbeitrags auf einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag wird zwar von vielen Seiten begrüßt. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Regelung für Verbraucher womöglich auch Nachteile bringen wird. Grund ist, dass der frühere pauschale Beitrag vom Versicherten selbst zu überweisen war, während ein einkommensabhängiger Betrag voraussichtlich mit der Lohnabrechnung "stillschweigend" durch die Krankenkasse eingezogen wird. Deshalb ist zu erwarten, dass die neue Form des Zusatzbeitrags das Kostenbewusstsein der Versicherten weitaus weniger anspricht und damit weniger Wechselbereitschaft erzeugen wird.

Die Krankenkassen freut der angekündigte Umbau des Zusatzbeitrags verständlicherweise. Sie müssen sich weniger darum sorgen, durch Zusatzbeiträge Versicherte zu verlieren, wie es in der Vergangenheit häufig vorkam. Besser noch: Die neue Regelung sieht sogar vor, einen finanziellen Ausgleich zwischen den Kassen zu schaffen, um Anbieter mit überdurchschnittlichen vielen Geringverdienern nicht zu benachteiligen. So werden Versicherte der gut wirtschaftenden Kassen andere Anbieter in noch stärkerem Maße mitfinanzieren. Dagegen wäre in einer solidarisch angelegten Versicherungsgemeinschaft prinzipiell nichts einzuwenden, wenn nicht von der Politik der Wettbewerbs- und Qualitätsgedanke immer wieder ins Feld geführt würde. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Beitragssätze der Kassen langfristig wieder angleichen - trotz neu gewonnener Finanzautonomie, was dann dem Ende des Wettbewerbs um Kunden und eine qualitativ hochwertige Versorgung gleichkäme.

Hintergrund: Pläne der künftigen Regierung zum Zusatzbeitrag

Auf dem Weg zu einer Großen Koalition haben Union und SPD einen wichtigen Streitpunkt beigelegt: Beide Seiten einigten sich am Freitag über zentrale Eckpunkte der künftigen Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Gesundheitsfonds bleibt zwar erhalten, künftig können die gesetzlichen Krankenkassen aber keinen pauschalen Zusatzbeitrag mehr für ihre Mitglieder erheben, wenn sie mit den Zahlungen aus dem Fonds nicht auskommen. Stattdessen dürfen die Kassen aber nach Bedarf einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen, der prozentual auf das Arbeitseinkommen erhoben wird. Die aktuelle Regelung kann unter http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/zusatzbeitrag nachgelesen werden.

Einführung kassenindividueller Beitragssätze

Weiterhin soll der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent fixiert werden, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich paritätisch teilen. Derzeit liegt der Satz noch bei 15,5 Prozent, wovon Arbeitnehmer den 0,9-prozentigen Sonderbeitrag alleine abführen. Während für Arbeitgeber zunächst alles beim alten bleibt, werden in Zukunft vor allem die Arbeitnehmer nach den aktuellen Plänen stärker belastet. Zu ihrem Beitragssatz in Höhe von 7,3 Prozent kommt ein prozentualer Zusatzbeitrag, den jede Kasse eigenständig festlegen kann. Der jetzige Sonderbeitrag für Arbeitnehmer und Rentner von 0,9 Prozent wird dafür in den neuen Zusatzbeitrag einfließen. Würde man annehmen, dass viele Kassen diesen Satz zunächst anwenden, würde der maximal zu zahlende Zusatzbeitrag jährlich bei über 400 Euro liegen.

SPD und Krankenkassen begrüßen Neuregelung

Wie hoch der neue Zusatzbeitrag also in Zukunft ausfallen wird, bestimmt die jeweilige Kasse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kassenmitglieder. "Das ist das historische Ende der Kopfpauschale", verkündete Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte und Verhandlungsführer der Sozialdemokraten, die die Idee der Zusatzbeiträge ursprünglich miteingeführt haben. Mit der Abschaffung der pauschalen Zusatzbeiträge werde verhindert, dass künftig viele Kassen Kopfpauschalen von bis zu 30 Euro im Monat kassieren müssten. Stattdessen müsse jeder nach seinem Einkommen an der Finanzierung des Gesundheitssystems beteiligt werden, so Lauterbach.

Auch die Krankenkassen begrüßen die Neuregelung, durch die die Zusatzbeiträge wieder "versteckt" mit der Lohnabrechnung abgeführt werden. Sie erhalten ihre Finanzautonomie zurück und der bürokratische Aufwand der pauschalen Sonderbeiträge entfällt.

Erhöhung des Pflegebeitrags

In der Pflegeversicherung einigte man sich auf eine schrittweise Erhöhung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Geplant ist eine Steigerung um zunächst 0,3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2015 und um weitere 0,2 Prozentpunkte zu einem späteren Zeitpunkt. Die damit erhofften Mehreinnahmen in Höhe von fünf Milliarden Euro sollen insbesondere der Finanzierung von Leistungsverbesserungen in der Betreuung von Pflegebedürftigen und dem Inflationsausgleich zugute kommen.

1A Verbraucherportal

Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.

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