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Produktsicherheitsrichtlinie vor der Ablösung

Am 25.04.2023 hat der Rat die Reform des allgemeinen Produktsicherheitsrechts gebilligt. Damit ist der Weg frei für die neue EU-Produktsicherheitsverordnung, die zeitnah im EU-Amtsblatt veröffentlicht und voraussichtlich ab Ende 2024 unmittelbar gelten wird. Dr. Gerhard Wiebe hat die wesentlichen Neuerungen, die auf die Wirtschaftsakteure zukommen, in diesem Fachbeitrag zusammengefasst.

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Neu in Safexpert: Plug-in für das TIA Selection Tool von Siemens

Mit dem Service Pack 1 für Safexpert 9.0 kommt eine Schnittstelle zum TIA Selection Tool (TIA ST) von Siemens. Diese Schnittstelle wurde in einer Kooperation zwischen Siemens und IBF entwickelt. Mit der Funktion „Safety Evaluation“ im TIA Selection Tool kann der erreichte Performance-Level (PL) nach ISO 13849-1 oder der erreichte Safety-Integrity-Level (SIL) nach IEC 62061 für eine Sicherheitsfunktion berechnet werden. Hier erfahren Sie mehr über die Funktion des TIA ST Plug-in.

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Überarbeitung der Richtlinie 85/374/EWG über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Am 28.09.2022 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag zu einer neuen Produkthaftungsrichtlinie, welche den bestehenden Rechtsakt aus dem Jahr 1985 ersetzen soll. Diese Vorschriften sollen an die Anforderungen einer digitale Welt angepasst werden und somit einen hohen Verbraucherschutz und Rechtssicherheit für alle Unternehmen gewährleisten. Rechtsanwalt Dr. Carsten Schucht hat diesen ersten Entwurf analysiert und die wichtigsten Neuerungen vorgestellt.

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Entwurf einer EU-Cybersicherheitsverordnung

Am 15.09.2022 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag einer Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, den „Cyber Resilience Act“. Dieser Rechtsakt adressiert Hersteller, Einführer und Händler von digitalen Produkten und wird einen Grundpfeiler im Bereich des digitalen Produktrechts sowie der Product Compliance bilden. Rechtsanwalt Dr. Gerhard Wiebe hat diesen Entwurf analysiert und die wichtigsten Regelungen vorgestellt.

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Produkthaftung des sog. Quasi-Herstellers

Das Urteil des EuGHs vom 7. Juli 2022 (C-264/21) sollten sich Inhaber von Handelsmarken und von Marken, die innerhalb eines Konzerns gemeinsam genutzt werden, genau ansehen. Denn darin beschäftigte sich der EuGH mit der Produkthaftung des sogenannten Quasi-Herstellers. Also desjenigen, der ein Produkt zwar nicht tatsächlich herstellt, aber trotzdem auch als Hersteller haftet, weil er sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen Erkennungszeichens als Hersteller ausgibt

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