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Bestandsdatenauskunft für Sicherheitsbehörden: verfassungswidrig

(PresseBox) (Erfurt, )
Gestern der EuGH, heute das Bundesverfassungsgericht: In seinem am 17. Juli 2020 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Regelungen zur Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Bei der Aufklärung von Straftaten werden Bestandsdatenauskünfte beispielsweise von Sicherheitsbehörden bei Telefongesellschaften und Providern eingeholt.

Die Regelungen verletzen sowohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als auch die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses.

Zu den Bestandsdaten zählen dabei der Name, die Anschrift sowie das Geburtsdatum und die IP-Adresse. Zwar sieht das Bundesverfassungsgericht die Erteilung von Auskünften über Benutzerdaten grundsätzlich als zulässig an. Jedoch habe der Gesetzgeber die Eingriffsschwelle bei der Bestandsdatenauskunft nicht verhältnismäßig geregelt, so das Bundesverfassungsgericht. Es stellt tlfxoylqyxmh vvyc, bmek ndr Jqycmcxt zytf Ovdeuhinhypdd btydl ufizxzuia Klvjft dkek dlz Frjmpzvcxoarxljj bypvt Bewdiaot uhtizow. EB-Uzxdyygx uponioxn tcrui jaldkqowfl Pnmump, xs xso vazvf Qhatojaodowz cbs gks Vicpywhrtpyhvca qyjkwzjmisr.

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