Mit dieser Entscheidung sind das Unternehmen und die beschuldigten Personen, darunter der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ralf Bethke und der ehemalige Vorstandsvorsitzende Norbert Steiner, in vollem Umfang rehabilitiert worden. Der Beschluss bestätigt erneut, dass sämtliche Vorwürfe von Anfang an unbegründet und die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse rechtmäßig waren. Das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen.
Bereits im Mai 2017 hatte das OLG die