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Urteil: Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt

Ein Vermieter kann seinem Mieter selbst dann nicht das Trocknen seiner Wäsche in der Wohnung verbieten, wenn es im Keller des Hauses einen Trockenraum gibt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de

(PresseBox) (Nürnberg, )
Wäschetrocknen in der Wohnung im üblichen Maße ist generell erlaubt. Das stellte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil klar (Az.: 53 C 1736/08).

Im verhandelten Fall stand in der Hausordnung, das Trocknen der Wäsche sei den Mietern nur in dem gemeinsamen Waschkeller gestattet. Eine Mieterin des Hauses hielt sich nicht daran, und trocknete - etwa an drei Waschtagen im Monat - ihre Wäsche immer in der Wohnung. Der Vermieter wollte dies der Mieterin mit Verweis auf die Hausordnung untersagen. Er befürchtete, die Feuchtigkeit könne Schimmelschäden verursachen und behauptete, dass das Wäschetrocknen zu einem unangenehmen, feuchtschwangeren Xrtlyz lm Lkyvrsltdxu ryncm.

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