Betroffen sind Zahlungen der ARGEn, die beispielsweise direkt an Vermieter oder Versorgungsunternehmen gehen. Dabei wird unter bestimmten Umständen der Verwen-dungszweck (wie etwa eine Kundennummer) nicht angegeben, so dass der Empfänger die Summe nicht zuordnen kann.
Überweisungen an Arbeitslosengeld II-Bezieher sind nicht betroffen.
Betroffene können sich bei der Zuordnung der Zahlungen von der ARGE unterstützen lassen. Zahlreiche Unternehmen, vor allem Immobilienverwaltungen, werden direkt angesprochen.
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