Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B und § 650c BGB
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat daraufhin überprüft, ob durch das neue gesetzliche Leitbild Änderungen an der VOB/B notwendig werden. Zunächst wollte man jedoch die Diskussion zum BGB-Bauvertrag in der Fachwelt und der Rechtsprechung beobachten, bevor die VOB/B weiterentwickelt wird.
Die Rechtsprechung hat mittlerweile Fakten geschaffen und entschieden, dass die tatsächlich erforderlichen Kosten auch bei VOB-Verträgen zugrunde zu legen sein können. Im Dezember 2020 wurde nun vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ein Entwurf für eine Neufassung der VOB/B vorgelegt. Mit diesem Entwurf wird die VOB/B in wesentlichen Teilen an die gesetzlichen Regelungen angepasst. Gleichzeitig wird versucht, vermeintliche Schwächen des Bauvertragsrechts nach BGB auszugleichen. Klar ist schon jetzt, dass sich alle Baubeteiligten, die mit der Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung befasst sind, auf weitreichende Änderungen einstellen müssen.
Ziel der Weiterbildung
Ziel des Seminars ist es, die Kompetenzen der Baubeteiligten in der Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen auszubauen.
Dazu werden Grundlagen und vertiefte Kenntnisse in der Erstellung und Prüfung von Nachträgen infolge geänderter Mengen, geänderter und zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und baubetrieblichen Grundlagen vorgestellt und erörtert. Es wird erläutert und gegenübergestellt, wie Nachträge auf der Grundlage der in Literatur und Rechtsprechung anerkannten Grundsätze und Prinzipien der VOB/B und des Bauvertragsrechts nach BGB baubetrieblich revisionssicher aufgestellt und geprüft werden. Dabei werden auch die bevorstehenden Anpassungen der VOB/B und der aktuellste Diskussionsstand aus der Fachwelt berücksichtigt. Die Berechnungsverfahren werden anhand von praktischen Beispielen erläutert und mit den Teilnehmern erarbeitet.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung für die Fachrichtung Architektur (nur mit Berufserfahrung) mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden anerkannt (nicht für AiP/SiP).