QR-Code für die aktuelle URL

Event ID: 38028

TAE – Technische Akademie Esslingen e.V. An der Akademie 5 73760 Ostfildern, Deutschland http://www.tae.de

Umgang mit gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerungen

Die Rechtsprechung stellt strenge Anforderungen an den Nachweis von zeitlichen und finanziellen Forderungen aus Bauablaufstörungen. Insbesondere zum Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB wurden in den letzten Jahren einige bisher offene Fragen durch den Bundesgerichtshof beantwortet. Ferner werden in der baubetrieblichen Literatur verschiedene mehr oder weniger komplexe Verfahren veröffentlicht, wie die zeitlichen und finanziellen Folgen darzulegen sind.

Das Seminar bietet zunächst einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Darauf aufbauend werden die baubetrieblichen Verfahren zur Berechnung der Fristverlängerung/Bauzeitverlängerung und der finanziellen Folgen in der Theorie aufgezeigt. Anhand von praktischen Beispielen wird erläutert, wie der Nachweis der zeitlichen Folgen von Bauablaufstörungen auf den geplanten Bauablauf zu führen ist, wie Vergütungs-, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche zu berechnen sind und was bei der Prüfung solcher Ansprüche zu beachten ist.

Ziel der Weiterbildung

Ziel des Seminars ist es, die Kompetenzen der Baubeteiligten im Umgang mit Störungen des Bauablaufs auszubauen. Dazu werden Grundlagen und vertiefte Kenntnisse in der Aufstellung und Prüfung von zeitlichen und finanziellen Forderungen vorgestellt und erörtert. Ziel des Seminars ist es, den praktischen Umgang mit Forderungen aus gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerungen am konkreten Beispiel gemeinsam zu erarbeiten.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung für die Fachrichtung Architektur (nur mit Berufserfahrung) mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden anerkannt (nicht für AiP/SiP).

Das Seminar ist gemäß der Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.