Fortbildung für Laserschutzbeauftragte gemäß TROS Laserstrahlung
Ziel der Weiterbildung
Der Lehrgang hat das Ziel, insbesondere Laserschutzbeauftragte über die Neuerungen bei den Rechtsvorschriften sowie über die Änderungen bei den Aufgaben von Laserschutzbeauftragten zu informieren. Hierzu werden von Experten die aktuellen, grundlegenden Regelungen vorgestellt und die Anforderungen an die Laserschutzbeauftragten dargestellt. Im Einzelnen geht es dabei ausgehend von der europäischen Richtlinie 2006/25/EG über die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert im Oktober 2017) zu den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Ausgabe 2021) und deren für Laserschutzbeauftragte maßgebliche Aussagen. Konkret werden neben den Neuerungen im Regelwerk und den aktuellen technischen Normen zur Produktsicherheit von Lasereinrichtungen mit den Änderungen bei der Laserklassifizierung und bei den Expositionsgrenzwerten die erforderlichen Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß dem aktuellen Stand dargelegt. Hierbei liegen die Schwerpunkte bei der Darstellung der Rolle des Laserschutzbeauftragten bei der Gefährdungsbeurteilung für diejenigen Arbeitsplätze, für die er als LSB benannt ist, und bei den auf den Anwendungsbereich bezogenen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen, sowie bei der Unterstützung des Arbeitgebers/Unternehmers bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Bei den Inhalten des Seminars werden auch die Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 "Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten..." hinsichtlich der Fortbildung berücksichtigt.