Fachkunde im Strahlenschutz beim Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen
Bei der Materialbearbeitung mit UKPL kann bei der Wechselwirkung mit dem Material ionisierende Strahlung entstehen. Unabhängig von den Regelungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung unterliegen UKPL dem Strahlenschutzrecht und werden begrifflich als „Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung“ eingestuft. Sind bestimmte Betriebsparameter wie die
Bestrahlungsstärke und die Ortsdosisleistung überschritten, bedürfen UKPL einer Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Anzeige nach § 17 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
Ziel der Weiterbildung
Mit der Kursbescheinigung der TAE über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Zertifikatslehrgang wird bei der zuständigen Strahlenschutzbehörde die Fachkunde im Strahlenschutz für UKPL auf Antrag bescheinigt. Die Fachkunde ist die Voraussetzung für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten als Voraussetzung für das vorgeschriebene Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren.
VORAUSSETZUNGEN
Für die Teilnahme an diesem Zertifikatslehrgang sind von Vorteil: Praxiserfahrungen beim Betrieb von UKP-Lasern bzw. Laserbearbeitungsmaschinen und ein vorangegangener Lehrgang für Laserschutzbeauftragte.
HINWEIS
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 1 VDSI-Punkt Arbeitsschutz.