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Landessozialgericht entscheidet: Verbitterungsstörung keine anerkannte Immunisierungsschaden-Folge

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil vom 25. Mai 2023 (Az. L 6 VM 3577/21) entschieden, dass die Verbitterungsstörung nicht als Immunisierungsschaden anerkannt werden kann. Der Rechtsstreit entstand, als ein Versicherter nach einer Impfung eine Verbitterungsstörung entwickelte und eine Anerkennung als Immunisierungsschaden forderte.

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