Als die EU im Jahr 2006 die EU-Dienstleistungsrichtlinie beschloss, verband sie damit das Ziel, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen. Hindernisse bei der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sollten beseitigt und das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedsstaaten sollte gestärkt werden.
Im Einzelnen sieht die Richtlinie eine Prüfung der geltenden Normen, eine Vereinfachung des Verwaltungsverfahrensrechts, die Festlegung eines einheitlichen Ansprechpartners, die Schaffung einer bundesweiten IT-Infrastruktur und den Aufbau eines Binnenmarktinformationssystems vor.
In Deutschland wurde die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie den Ländern übertragen. Einer der wichtigsten Punkte ist die Benennung eines einheitlichen Ansprechpartners. Er bringt für alle Behörden (Stadtverwaltung, Finanzämter, Gerichte) und Standesorganisationen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) die Umsetzung der Richtlinie in Gang, steht als erste Kontaktperson zur Verfügung, gibt Auskunft bei Rückfragen und informiert über den Stand des Verfahrens. Alle Arbeitsschritte müssen dabei elektronisch verfügbar sein.
Derzeit werden bundesweit unterschiedliche Modelle diskutiert, die je nach Bundesland auf Ebene der Kommunen, der Bezirksregierung, der Kammern oder des Wirtschaftsministeriums ansetzen. In Nordrhein-Westfalen wurde bislang noch keine Entscheidung diesbezüglich getroffen.
Unabhängig von der Entscheidung der Landesregierung hat die Stadtverwaltung Dortmund erste Entscheidungen getroffen und vorbereitende Arbeiten in die Wege geleitet. Die Koordination übernimmt die Wirtschaftsförderung Dortmund im Rahmen des Teilprojektes "Wirtschaft der Verwaltung 2020" und stützt sich dabei auf die sechsjährige Erfahrung des Dienstleistungszentrum Wirtschaft als Lotse innerhalb der Stadtverwaltung. "50 der für die Stadt wichtigsten Prozesse sind abgestimmt", so der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Dortmund Udo Mager. "Die ersten Prozesse haben wir bereits analysiert, um sie den Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie anzupassen. Darüber hinaus haben wir mit den Kammern eine einheitliche Vorgehensweise abgestimmt, ein Arbeitskreis von Verwaltung, IHK und HWK trifft sich bereits regelmäßig."