"Die Anforderungen für die Finanzierung von Windparks sind gestiegen", gab Asmus Thomsen, Geschäftsfeldbeauftragter Erneuerbare Energien der VR Bank Niebüll und stellvertretender Vorsitzender des windcomm schleswig-holstein e. V., zu Bedenken. "Aufgrund der neuen Vorgaben müssen Windparkbetreiber mehr Eigenkapital einbringen und das Geld in der Regel schneller zurückzahlen. Grundsätzlich finanzieren die Banken aber Windparks weiter. Es gibt keine Kreditklemme!", so Thomsen.
Dr. Ursula Prall, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Becker Büttner Held in Hamburg, bestätigte, dass das neue EEG komplexer sei als die vorherigen Fassungen. "Zunächst ist es ein Einschnitt, aber auf lange Sicht ist es gut, wenn sich auch die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen mehr an den bestehenden Vermarktungsmöglichkeiten orientiert. Eines Tages soll grüner Strom auch ohne EEG wettbewerbsfähig sein. Der Börsenhandel kann den Anfang bilden, wird aber vermutlich nicht das Ende der Fahnenstange sein", so die Prognose der Juristin. Bedenklich stimme allerdings die Mengensteuerung. Es müsse sich erst zeigen, ob das Instrument funktioniere und wirklich den gewünschten Ausbau von rund 2.500 Megawatt im Jahr bringe.
Die Vermarktung von Windstrom bietet die Möglichkeit, dem Verbraucher regionale Stromprodukte anzubieten. "Das ist ein neuer Ansatz, dem bisher wenig Beachtung geschenkt wurde", sagte Frank Sauvigny, Geschäftsführer des regionalen Stromvermarkters Nordgröön Energie aus Niebüll. Er sieht durch das EEG Chancen für kleine, spezialisierte Unternehmen und damit auch neue Jobs für Schleswig-Holstein.
Sorgen bereitet den Akteuren der Windbranche allerdings die geplante Ausschreibungspflicht. Ab 2017 sollen sich mögliche Betreiber um den Zuschlag für einen Windpark oder einen Solarpark bewerben. Dabei gewinnt der Anbieter, der den erneuerbaren Strom zum niedrigsten Preis produzieren kann. "Das hat in anderen Ländern dazu geführt, dass nur noch große Firmen an Ausschreibungen teilgenommen haben oder Projekte verzögert wurden", berichtete windcomm-Projektleiter Martin Kopp. Aus diesem Grund diskutierten die Teilnehmern der windcomm werkstatt - darunter viele Vertreter von Bürgerenergie-Projekten sowie kleiner und mittlerer Unternehmen -, wie die Ausschreibungsbedingungen für die Windkraft in der Praxis funktionieren könnten. Dabei wurde deutlich, dass die Gespräche jetzt beginnen müssen, weil die Bundesregierung bis Ende 2015 einen Entwurf für das Ausschreibungsdesign von Windparks vorlegen will.