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Entsorgung: Wer illegal entsorgt, der haftet – auch wenn er’s über Dritte tut!

Abfallwirtschaft

(PresseBox) (München, )
Nicht selten machen sich Dienstleister im Bereich der Entsorgung die Unwissenheit gewerblicher und kommunaler Abfallerzeuger zu Nutzen: Entgegen deren Vorgabe, wird oft der Abfall klammheimlich illegal entsorgt. Ein Umstand, der Abfallerzeuger teuer zu stehen kommen kann, die für entsprechende Verstöße haften. Ein Interview mit dem Entsorgungsfachbeauftragten Stefan Dengler gibt Aufschluss über die gesetzlichen Vorschriften und wie Abfallerzeuger und -besitzer die Haftungsrisiken beim Umgang mit ihrem Abfall minimieren können.

Eine Menge Müll, die Deutschland jährlich produziert. Der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes zufolge betrug das Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2003 rund 366 Millionen Tonnen. Dabei markierten Bau- und Abbruchabfälle (inklusive Straßenaufbruch) mit rund 225 Millionen Tonnen, Abfälle aus Gewerbe und Produktion (47 Millionen Tonnen) und Bergematerial (47 Millionen) insgesamt rund 86 Prozent des Gesamtaufkommens. Der Müll jedoch hat seinen Preis: Er geht zu Lasten unserer Umwelt, und die Entsorgung kostet Geld. Deshalb lässt sich mit Müll gut Geld verdienen, speziell wenn man ihn illegal entsorgt. Ein heiß begehrter Ort hierfür ist oft das Ausland. Dort ist die illegale Abfallentsorgung billig und wird nur selten hart bestraft.

Doch auch in Deutschland wird nicht immer ordnungsgemäß entsorgt. So wurden, wie das bayerische Umweltministerium jüngst bekannt gab, in einer Tongrube im bayerischen Landkreis Neustadt bis Mai 2006 größere Mengen Straßenkehricht und Gleisschotter illegal verfüllt. Dort bestehe nun sogar die grundsätzliche Gefahr einer Grundwasserverunreinigung, wie kürzlich der Europäische Wirtschaftsdienst (EUWID) berichtete. Mit Billig-Angeboten lockend, nutzen unseriöse Entsorgungsdienstleister immer wieder die Unwissenheit gewerblicher und kommunaler Abfallerzeuger. Statt, wie vertraglich vereinbart, eine rechtlich und ökologisch einwandfreie Entsorgung sicherzustellen, wird der Abfall nicht selten illegal entsorgt. Da aber das Kreislaufwirtschaftsgesetz in erster Linie den Abfallerzeuger für die Einhaltung und Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsrichtlinien verantwortlich macht, ist er auch erster Adressat, wenn bei Verstößen die Staatsanwaltschaft ermittelt und wirtschaftliche und rechtliche Haftungsansprüche zur Diskussion stehen.

In einem Interview erläutert der Diplom-Wirtschaftsingenieur und Entsorgungsfachbeauftragte Stefan Dengler die Haftungsrisiken für öffentliche, private und gewerblich-industrielle Abfallerzeuger und was es zu beachten gilt, um einen rechtssicheren Entsorgungsprozess gewährleisten und die Risiken minimieren zu können.

Das Interview kann kostenlos unter http://www.werner-muc.de unter der Rubrik „Forum/News und Wissen“ oder unter der Rubrik „Entsorgung/Entsorgung von A-Z“ aufgerufen werden.

Textlänge: 2.917 Zeichen (inkl. Leerzeichen)

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Werner GmbH & Co. Strassenreinigung KG

Gegründet 1959, umfasst die Firmengruppe die Unternehmen Werner GmbH & Co. Strassenreinigung KG, Werner Garten- und Landschaftsbau GmbH und die florafuel AG. Mit mehr als 80 festangestellten Mitarbeitern betreut die Unternehmensgruppe eine Vielzahl von renommierten Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Landschaftspflege, Winterdienst und Strassenreinigung. Weitere Geschäftsbereiche der Firmengruppe sind die Abfallentsorgung als Entsorgungsfachbetrieb(e), die Kompostierung und Biomasse-Aufbereitung sowie eine Baumschule und Transportdienstleistungen. Hinzukommen Forschungsaktivitäten zur regenerativen Energiegewinnung über die florafuel AG und eine Beteiligung an der IRV INTERROH Rohstoffverwertungs GmbH.

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