Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1190762

TÜV-Verband e.V. Friedrichstraße 136 10117 Berlin, Deutschland https://www.tuev-verband.de
Ansprechpartner:in Herr Maurice Shahd +49 30 760095320
Logo der Firma TÜV-Verband e.V.

TÜV-Verband: Cannabis-Legalisierung darf Verkehrssicherheit nicht gefährden

TÜV-Verband zur geplanten Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung am 21. Februar 2024 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

(PresseBox) (Berlin, )
Im Zusammenhang mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis plant die Ampelkoalition auch eine Angleichung der Regelungen zur allgemeinen Fahreignung für Alkohol- und Cannabiskonsument:innen. Unter anderem soll eine MPU künftig erst bei wiederholten Auffälligkeiten im Straßenverkehr angeordnet werden können. Fest steht, dass die Alkoholregelung nicht auf Cannabis übertragbar ist. Der TÜV-Verband sieht eine eklatante Gefährdung der Verkehrssicherheit. Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband, kommentiert die geplanten Änderungen:

„Die Sicherheit im Straßenverkehr ist ein essenzielles Gut, das nicht durch übereilte Gesetzesänderungen gefährdet werden darf. Sollte die Überprüfung der Fahreignung in Zukunft erst nach wiederholten Cannabisfahrten erfolgen, nehmen viele ungeeignete Fahrer weiterhin am Straßenverkehr teil. Ohne Konsequenzen befürchten zu müssen, würden sie damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Stattdessen liegt es in unserer Verantwortung, Lösungen zu finden, die eine angemessene Balance zwischen gesellschaftlichen Veränderungen und der Gewährleistung einer sicheren Mobilität ermöglichen. Der Schutz von Leib und Leben der Vielen wiegt schwerer als die individuelle Freiheit des Einzelnen, Cannabis konsumieren zu dürfen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht legitimieren.“

Legalisierung von Cannabis darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren

„Rauschfahrten gehören zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Daher lehnen wir den Vorschlag, eine Überprüfung der Fahreignung erst nach wiederholten polizeilich festgestellten Cannabisfahrten anzuordnen, ausdrücklich ab. Es darf keinen ‚Freischuss‘ für Verkehrsgefährder geben! Insbesondere in sensiblen Bereichen wie bei Fahranfängern und Gefahrguttransporten sollte ohnehin ein absolutes Cannabisverbot gelten, das bisher nicht thematisiert wurde.“

Fachgesellschaften lehnen die Änderungen ab

Der TÜV-Verband verweist zudem auf die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. (DGVP) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. (DGVM) vom Februar 2024, in der vor der geplanten Änderung von § 13a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Änderungen der Anlage 4 gewarnt wird. Diese Änderungen hätten nach Auffassung der Fachgesellschaften unter anderem zur Folge, dass auch regelmäßige Cannabiskonsument:innen, so lange nicht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten, bis sie mindestens zweimal „erwischt“ worden sind. Ersttäter mit einer sehr hohen Konzentration von z.B. 50 ng THC /ml Blutserum oder Kraftfahrer:innen, die unter der Wirkung eines gefährlichen Mischkonsums von Alkohol und Cannabis mit bis zu 1,09 Promille BAK und z.B. 10 ng THC/ml Blutserum ein Kraftfahrzeug geführt haben, würden nicht nur als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten. Auch eine erneute Überprüfung der Fahreignung würde nicht erfolgen.

Grenzwerte auch bei schweren Alkoholfahrten absenken

„Für mehr Verkehrssicherheit brauchen wir niedrige Grenzwerte. Mit der Idee einer Grenzwerterhöhung bei Cannabis sendet die Ampelkoalition ein völlig falsches Signal an die Autofahrer.  Statt die Grenzwerte für Cannabis am Steuer zu senken, sollten die Regeln für Alkohol am Steuer verschärft werden. Wir fordern seit Jahren, den Alkoholpromillewert zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung von 1,6 auf 1,1 Promille zu reduzieren. Diese Maßnahme würde einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten, denn ab 1,1 Promille gelten Fahrende als absolut fahruntüchtig.  Auch hier ist ein ‚Freischuss‘ ebenso wenig mit der Vision Zero zu vereinbaren wie bei Cannabiskonsumenten, wenn entsprechende Gesetzesänderungen vorgenommen werden.“

TÜV-Verband e.V.

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.