Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1108075

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) Frankenwerft 35 50667 Köln, Deutschland http://www.vatm.de
Ansprechpartner:in Frau Corinna Keim +49 221 3767723

Entgeltgenehmigung der letzten Meile (TAL) für zehn Jahre - Finale der Kupfer-TAL: "Planungssicherheit für die TK-Branche hat Priorität"

(PresseBox) (Köln/Bonn, )
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am heutigen Mittwoch ihren neuen Vorschlag für die Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sogenannten letzten Meile bis zum Endkundenanschluss, veröffentlicht und das nationale Konsultationsverfahren eingeleitet. Mit dem Entscheidungsentwurf der BNetzA und der darin vorgesehenen langen Genehmigungsdauer von zehn Jahren wird nun die für die Unternehmen besonders wichtige und seit geraumer Zeit einhellig geforderte Planungssicherheit für die verbleibende Nutzungszeit des Kupfernetzes hergestellt. Das TAL-Entgelt wird zudem unter die exorbitant hohen Preise aus der Genehmigungsrunde im Jahr 2019 abgesenkt, ohne allerdings das vom VATM geforderte Entgeltniveau aus dem Jahr 2016 zu erreichen (10,02 Euro).

„Auch mit der neuen Entscheidung muss allerdings zur Kenntnis genommen werden, dass der Telekom in den nächsten Jahren eine erhebliche Überrendite aus der Vermarktung ihres Kupfernetzes zufällt. Das daraus resultierende Quersubventionierungspotenzial ergibt sowohl für die etablierten Nachfrager als auch die vielen neuen Infrastrukturinvestoren ein erhebliches Wettbewerbshindernis“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Nicht umsonst verweist die Telekom aktuell darauf, dass deren Marktanteil bei den Neukunden wiederholt bei deutlich über 50 Prozent liege und sie laufend Marktanteile von den Wettbewerbern zurückhole.

„Hieraus folgt, dass der Regulierer wachsam bleiben und die richtigen Instrumente in der Hand halten muss, um Verwerfungen im Markt vorzubeugen oder diese effektiv beseitigen zu können. Auch immer häufiger zu vermeldende Einigungen und Verträge zwischen den Beteiligten können keinesfalls eine effektive und wettbewerbssichernde Regulierung ersetzen“, warnt Grützner erneut.

Mehrere Jahrzehnte nach der Liberalisierung des TK-Marktes darf die Bundesnetzagentur dem marktbeherrschenden Unternehmen nicht die „Flucht ins Privatrecht“ ermöglichen, wenn der Markt noch nicht ausreichend wettbewerblich entwickelt und ein Verhandeln auf Augenhöhe mit der Telekom (noch) nicht möglich ist.

Website Promotion

Website Promotion

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 150 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 100 Milliarden Euro vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser. 90 Prozent der angeschlossenen Kunden nutzen die gigabitfähigen Netze der Wettbewerber.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.