Die digitalen Meldepflichten nehmen weiter zu. Durch das "Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz" ist die Möglichkeit geschaffen worden, dass der Arbeitgeber statt papiergebundener Entgeltbescheinigungen den Leistungsträgern (Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) für die Berechnung verschiedener Entgeltersatzleistungen (EEL) Bescheinigungen maschinell übermitteln kann. Mit Wirkung vom 01.01.2011 wurde der Datenaustausch Entgeltersatzleistungen für die Arbeitgeber eingeführt und wird zum 01.07.2011 verpflichtend.
Diese unterjährige Gesetzesänderung zwingt die Arbeitgeber im laufenden Geschäftsjahr zu einer Anpassung ihrer elektronischen Meldungen - verpflichtet aber im Umkehrschluss die Softwarehäuser nicht zu einer Anpassung der Payrollsysteme vor 2012. VEDA bietet allerdings bereits im aktuellen Release die nötigen Module für die Übermittlung der Entgeltbescheinigungen "Krankengeld" sowie "Mutterschaftsgeld" und wird die weiteren Module zeitnah im Rahmen von Updates nachliefern.
Die für die Meldung an die Sozialversicherungsträger nötigen Tätigkeitsschlüssel der Arbeitnehmer werden zum 1.12.2011 angepasst. Nötig wird diese Umstellung, da die stark veraltete Klassifizierung der Berufe (KldB) von 1988 ab 2011 durch die neue KldB der Bundesagentur für Arbeit abgelöst wird. Diese wird die aktuelle deutsche Berufslandschaft besser abbilden und dafür Sorge tragen, dass die Statistiken der Arbeitsagentur in den Berufsdimensionen weiter kompatibel bleiben.
Der neue neunstellige Tätigkeitsschlüssel ist ab dem 01.12.2011 für alle Meldungen verbindlich und im Meldeverfahren zur Sozialversicherung anzuwenden. Bereits mit dem Release 51.10 stellt VEDA die notwendige Erweiterung im Mitarbeiterstamm zur Verfügung, so dass die Kunden alle Mitarbeiter bis zum 01.12.2011 auf den neuen Tätigkeitsschlüssel umstellen können. Als Arbeitserleichterung können VEDA-Kunden zudem ein Serviceprogramm erwerben, das bei der komplexen Umsetzung der Schlüssel unterstützt. Alle weiteren erforderlichen Programmänderungen (DEÜV-Meldewesen, Auswertungen etc.) werden mit einem Update vor dem 01.12.2011 bereitgestellt.
Auch einige neue Funktionen werden mit dem Release 50.20 in VEDA HR Entgelt umgesetzt:
Die automatische Periodenerkennung für die Kalenderpflege ermöglicht es, unabhängig von der Abrechnungsperiode mit dem Mitarbeiterkalender zu arbeiten.
Mit dem aktuellen Release lässt sich die Liste über die Erstattungsbeträge zur Weiterleitung an die Finanzbuchhaltung, die für das Erstattungsverfahren zum Aufwendungsausgleichsgesetzt benötigt wird jederzeit aufrufen.
Weitere Informationen und eine ausführliche, detaillierte Beschreibung zu den gesetzlichen Änderungen und neuen Funktionen gibt die Dokumentation, die in der VEDA Knowledge-Base zur Verfügung gestellt wird. An dieser Stelle möchten wir Sie auch auf unsere Release-Veranstaltungen hinweisen. Information zu diesen finden Sie unter Professional Services / Education auf www.veda.net.