Um Zeit für Verhandlungen über den vollständigen Erwerb des Hamburger Stromnetzgeschäfts und des Fernwärmegeschäfts zu gewinnen, haben die Unternehmen die Ausübungsfristen für die Rücktrittsrechte der HGV bis Mitte Februar verlängert. Zugleich wurde auch die Ausübungsfrist für das Rücktrittsrecht der Stadt vom Sondernutzungsvertrag Wärme sowie die Prozessvereinbarung zum Ruhen des Klageverfahrens zur Endschaftsregelung aus der HEW-Konzession 1994 entsprechend verlängert.
Gespräche zwischen HGV und Vattenfall werden fortgesetzt
Vertragliche Kündigungsfristen verlängert
Um Zeit für Verhandlungen über den vollständigen Erwerb des Hamburger Stromnetzgeschäfts und des Fernwärmegeschäfts zu gewinnen, haben die Unternehmen die Ausübungsfristen für die Rücktrittsrechte der HGV bis Mitte Februar verlängert. Zugleich wurde auch die Ausübungsfrist für das Rücktrittsrecht der Stadt vom Sondernutzungsvertrag Wärme sowie die Prozessvereinbarung zum Ruhen des Klageverfahrens zur Endschaftsregelung aus der HEW-Konzession 1994 entsprechend verlängert.