Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1287014

Validato AG Claridenstrasse 34 8002 Zürich, Schweiz http://validato.com
Ansprechpartner:in Herr Reto Marti +41 44 515 77 76
Logo der Firma Validato AG

AVV nach Art. 28 DSGVO: Rechtssichere Background Checks in Österreich

Warum Unternehmen in Österreich bei Mitarbeiterüberprüfungen zwingend einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag benötigen und worauf die Datenschutzbehörde besonderen Wert legt.

(PresseBox) (Wien, )
Klare Rechtslage in Österreich

Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, greift in Österreich unmittelbar Art. 28 DSGVO. Ergänzend gilt das nationale Datenschutzgesetz (DSG), das in der Praxis streng angewendet wird. Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) prüft insbesondere die eindeutige Rollenverteilung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter.

Gerade bei Background Checks betrifft dies sensible Datenkategorien. Unternehmen bleiben datenschutzrechtlich Verantwortliche. Der Screening-Anbieter agiert als Auftragsverarbeiter. Ohne schriftlich geregelten AVV liegt ein formeller DSGVO-Verstoß vor – unabhängig davon, ob es sich um ein einmaliges Pre-Employment Screening oder ein periodisches Re-Screening handelt.

Pflichtbestandteile eines AVV

Ein rechtskonformer Vertrag nach Art. 28 DSGVO muss detailliert festhalten:
    Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
    • Zweck der Datenverarbeitung
    • Art der personenbezogenen Daten
    • Kategorien betroffener Personen
    • Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
    • Regelungen zu Subunternehmern
    • Unterstützungspflichten bei Betroffenenrechten
In Österreich wird besonderes Augenmerk auf die Verhältnismäßigkeit gelegt. Die Verarbeitung muss geeignet, erforderlich und nachvollziehbar dokumentiert sein. Unklare Zweckdefinitionen oder pauschale Klauseln werden regelmäßig beanstandet.

Internationale Prüfungen als Risikofaktor

Viele Mitarbeiterüberprüfungen betreffen frühere Beschäftigungen im Ausland oder internationale Registerabfragen. Hier entstehen zusätzliche Anforderungen:
    Transparente Darstellung von Drittlandübermittlungen
    • Klar benannte Subunternehmer
    • Rechtsgrundlage für internationale Datentransfers
    • Dokumentierte Schutzmaßnahmen
Fehlende Präzision im AVV führt in der Praxis häufig zu Rückfragen oder Beanstandungen durch die Aufsicht.

Strukturierter Ansatz für österreichische Unternehmen

Validato unterstützt österreichische Unternehmen mit einem strukturierten AVV-Modell, das europäische Datenverarbeitung priorisiert und internationale Prüfungen sauber integriert. Technische und organisatorische Maßnahmen werden transparent dokumentiert. Subunternehmer werden klar ausgewiesen.

Damit entsteht für HR, Compliance und Geschäftsleitung ein belastbares Fundament für datenschutzkonforme Background Checks.

Fazit

In Österreich ist der Auftragsverarbeitungsvertrag kein Formalismus, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument. Unternehmen, die Verantwortlichkeiten, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit klar regeln, reduzieren regulatorische Risiken deutlich und sind gegenüber der Datenschutzbehörde wesentlich besser positioniert.

Validato AG

Validato ist ein führender Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management in Österreich. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen in Österreich ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

Mehr unter: www.validato.com

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2026, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.