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Damit auch Eltern mobil bleiben

Tipps von TÜV SÜD zu Kinderwagen und Kinderjoggern

(PresseBox) (München, )
Kinderwagen mit harten Rädern und Samtverzierungen sind "out", moderne Wagen mit Luftreifen und guten Bremsen sind "in". Doch einfach ist die Entscheidung für das richtige Transportgerät nicht. Die TÜV SÜD-Experten wissen, worauf bei Auswahl und Pflege von Kinderwagen und Kinderjoggern zu achten ist.

Tipps für die Auswahl von Kinderwagen
- Idealerweise wachsen Kinderwagen mit. Babys bis sechs Monate sollten nicht sitzend geschoben werden, daher ist eine geschlossene Liegefläche mit mittelharter Matratze und einer Länge von rund 80 Zentimetern wichtig. Für Kinder ab sechs Monaten ist eine Sitzfläche von 35 x 21 Zentimetern ideal.
- Ein dreijähriges Kind kann bereits 15 Kilo wiegen, entsprechend müssen Rückenlehne und Sitzfläche stabil sein und nicht durchhängen. Es dürfen auch keine Verstrebungen spürbar sein. Auswechselbare Liege- und Sitzschalen für unterschiedliche Altersstufen sparen Platz und Geld.
- Ein Kinderwagen darf unter keinen Umständen leicht kippen, warnen die Produktexperten von TÜV SÜD. Gute Stabilität lässt sich einfach vor dem Kauf im Fachhandel prüfen. Besonders stabil sind Modelle mit breitem Radstand (Reifenabstand).
- Wer den Kinderwagen transportieren oder verstauen will, achtet auf einen guten Klappmechanismus und eine sichere Transportarretierung. Die TÜV SÜD-Experten bescheinigen Kinderwagen erst dann eine sichere Fahrt, wenn der Klappmechanismus gegen ungewolltes Zusammen- oder Aufklappen geprüft wurde.
- Kinderwagen wiegen zwischen 6 und 16 Kilo. Welches Gerät das Richtige ist, hängt vom Einsatzgebiet ab. Wer den Wagen jeden Tag in den dritten Stock tragen muss, ist mit einer leichten Konstruktion gut beraten. Nicht zu vernachlässigen ist das Gewicht auch beim Einladen in den Kofferraum.
- Kinderwagen, bei denen das Kind wechselweise in Fahrtrichtung oder gegen die Fahrtrichtung sitzen kann, sind sehr beliebt. Wichtig ist nur, dass der Schwenk-schieber für die Richtungsänderung stabil ist und die Arretierung sicher einrastet.
- Alle Ecken und Kanten eines Kinderwagens müssen abgerundet und ohne scharfe Spitzen sein.
- Ein wichtiges Thema ist die Schadstofffreiheit. Die TÜV SÜD-Experten prüfen seit April 2008, dass die Grenzwerte für Weichmacher und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) auch an Reifen und anderen Kunststoffteilen nicht überschritten werden. Das gilt ganz besonders für solche Stellen, die das Kind mit dem Mund erreichen kann.
- Die Feststellbremse gegen ungewolltes Wegrollen muss leicht zu bedienen sein. Bei Kinderwagen mit Schwenkschieber muss die Feststellbremse an zwei Reifen greifen.
- Der Sicherheitsgurt sollte mit wenigen Handgriffen anzupassen und anzulegen sein. Die Verschlüsse müssen gut halten - auch wenn kleine Erdenbürger daran herumzerren.
- Auch groß gewachsene Eltern dürfen beim Schieben keine Rückenschmerzen bekommen. Deswegen sollten sich die Schiebebügel in der Höhe ausreichend verstellen lassen.
- Um die Stabilität des Kinderwagens nicht zu beeinträchtigen, ist es ratsam, nicht zu viele Zusatzteile anzubringen. Insbesondere für aufgesteckte zweite Sitze muss der Wagen speziell ausgerüstet und von den TÜV SÜD-Produktprofis entsprechend geprüft sein. Rollbretter, auf denen ein zweites Kind mitfahren kann, sind weitestgehend unbedenklich, wenn sie vom Hersteller des Produkts zugelassen sind. Entscheidend ist jedoch, dass die Bremse trotz Rollbrett leicht und schnell erreichbar bleibt.
- Damit die Füße des Kindes in jeder Wachstumsphase gut unterstützt werden, müssen die Fußhalterungen stabil sein. Eltern sollten die passende Position regelmäßig überprüfen.
- Welcher Kinderwagen ist bei der großen Auswahl der Richtige? Orientieren können sich Eltern am GS-Zeichen oder am Oktagon von TÜV SÜD Product Service.

Tipps von TÜV SÜD für die Anwendung
- Sportliche Eltern sind die beste Voraussetzung für aktive und sportliche Kinder. Daher spricht unter gewissen Voraussetzungen nichts dagegen, das Kind schon früh zum Laufen oder Inline-Skaten mitzunehmen, aber nur in einem Kinder-Jogger.
- Kinderwagen haben Geschwindigkeitsbegrenzungen, die in der Regel Schrittgeschwindigkeit vorgeben. Eltern, die mit dem Nachwuchs joggen oder inlinen möchten, achten auf die Angaben des Herstellers zu diesem sportlichen Einsatz.
- Grundsätzlich gilt, dass Eltern nur mit ausgezeichneten Skater-Kenntnissen den Kinderwagen mit Inline-Skates fahren sollen, so die TÜV SÜD-Profis. Sonst ist die Gefahr eines Sturzes zu groß, bei dem der Kinderwagen mitgerissen wird.
- Doch Vorsicht: Viele Geräte werden als sporttauglich angepriesen, während in der Bedienungsanleitung steht, dass der Wagen gar nicht zum Joggen geeignet ist.
- Kinder-Jogger bieten für Kinder unter zwei Jahren keine ausreichende Federung. Wer trotzdem mit seinem Kind joggt, riskiert eine Stauchung des Rück-rats. Wichtig ist, die Herstellerangaben für den Einsatz des Wagens zu beach-ten, um Verletzungen beim Kind zu vermeiden.
- Wer mit Kind joggt, muss den Nachwuchs selbst im Sommer deutlich wärmer anziehen, als sich selbst. Durch das Stillsitzen und den Fahrtwind kann ein Kind schnell auskühlen. Daher gilt: Mütze, Schal, Handschuhe, Jacke und bei schönem Wetter auch ein Sonnenschutz.
- Große Reifen dämpfen besser, sind wendiger und werden von Joggern als angenehm empfunden, passen aber schlechter in kleine Autos. Die Reifen können in der Regel abgenommen werden, aber das verlängert die Ladezeit. Kleine Räder passen besser in Autos, bieten aber nicht den höchsten Rollkomfort.

Zusatzinfo Prüfung:
Die Fachleute von TÜV SÜD Product Service prüfen Kinderwagen auf dem Weg zum GS-Prüfzeichen auf Gebrauchstauglichkeit gemäß der Prüfungsnorm für Kinderwagen (DIN EN 1888). Dabei testen die Profis die mechanischen Anforderungen wie die Kippsicherheit. Auch die Stabilität des Rahmens muss den strengen Vorgaben der Norm standhalten. Dafür wird eine Strecke von rund 90 Kilometern über Stock und Stein simuliert. Außerdem werden die Schiebergelenke zum Verstellen der Sitzrichtung untersucht und einem Dauertest unterzogen. Besonders wichtig ist der Chemiebericht. Cadmium, Blei, Quecksilber, Chrom und Brom dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten. Neu ist die Untersuchung der Räder und anderer Kunststoffe auf Weichmacher und chemische Zusätze. Die technischen Angaben des Produktes werden ebenso überprüft wie die rechtlichen Anforderungen. Dazu gehören Warnhinweise und Angaben zur Entsorgung des Geräts. Des Weiteren widmen sich die TÜV SÜD-Experten der Bedienungsanleitung, die gut verständlich sein muss.
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