Behördliche Ausweisung von Radonvorsorgegebieten bis Ende 2020
Auf Grundlage von Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung sind die Behörden verpflichtet, sogenannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen. In diesen besteht ein erhöhtes Risiko, dass in Gebäuden der für die Bewertung maßgebliche Referenzwert von 300 Bq/m3 überschritten wird. Befinden sich Arbeitsstätten in diesen Gebieten im Keller oder Erdgeschoss, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Radonkonzentration als Jahresmittelwert erfassen zu lassen. Privatpersonen, die Wohn- oder Schlafräume im Keller haben, können diese ebenfalls prüfen lassen.
Messung und Maßnahmen
Messungen der Radonkonzentration bieten unabhängige Dienstleister wie TÜV Rheinland an. Mithilfe eines Exposimeters werden im Gebäude über drei bis zwölf Monate Daten gesammelt und im Anschluss im Labor ausgewertet. Ist der Referenzwert überschritten, müssen Verantwortliche nun unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Radonbelastung zu senken. „Es gibt unterschiedliche technische Möglichkeiten, die Belastung in Gebäuden zu senken. Unsere Experten wissen Rat und unterstützen gerne“, sagt Küsters.
Informationen für Fachleute unter www.tuv.com/radon bei TÜV Rheinland